Aktualisiert: 26.06.2024/ 14:22h by J.Lion
Betreff: Europäische Union
Trotz der politischen Zugehörigkeit zu Spanien und der Europäischen Union, gelten die Kanaren steuerrechtlich als Sondergebiet. Für die Kanarische Inseln, gelten daher die Zollbestimmungen für Einfuhr aus Nicht-EU Staaten.
Es empfiehlt sich, bei jeder Einfuhr über die Zollgebühren neu zu informieren da sie sich ständig Ändern!
Zoll online - Internetbestellungen
Sendungen aus einem Nicht EU Staat wie Fuerteventura.
Zollgebühren sind zu entrichten für Bestellungen aus Europa, USA, auch aus Spanien Festland ausgenommen bei Versand innerhalb der Kanarischen Inseln.
Weitere, wichtige Hinweise!
Ab dem 1. Juli 2021 ist die bisherige Freigrenze von 22 Euro weggefallen!
Ob und in welcher Höhe Einfuhrabgaben entstehen, hängt vom Sachwert und von der Art der Sendung ab. Die Wertgrenzen gelten für Privatpersonen und gewerbliche Empfänger und zwar unabhängig davon, ob im Rahmen des Weltpostvertrages oder von einem Express- oder Kurierdienstleister befördert wurde. Auch bei Geschenken von Unternehmen oder an Unternehmen sind die Wertgrenzen anzuwenden.
Maßgeblich für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 eingehalten wurde, ist der Sachwert der Sendung. Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, die nicht erkennbar bzw. extra ausgewiesen worden sind, verbleiben sie im Sachwert. Gleiches gilt für Steuern und Abgaben (z.B. in der Union geschuldete Mehrwertsteuer oder drittländische Mehrwertsteuer), wenn diese in den einschlägigen Dokumenten (z.B. Rechnung) aufgeführt sind.
Weiterführende Links zu "Zollbestimmungen"
zoll.de Internetbestellungen
Hilfe zu Einfuhrabgaben DHL Version